Dem Antrag des Polizeipräsidenten zur Durchsuchung der Aktentasche von Tom Kugler, welcher durch das Durchsuchungsimmunitätsgesetz geschützt ist, wurde aufgrund mangelnder Beweise nicht stattgegeben.
Auch Anträge auf einen richterlichen Beschluss jedweder Art müssen ab sofort über das Anklageformular eingereicht werden.