Inhalt
Artikel 1: Sinn des Gesetzes
Dieses Gesetz gibt Unternehmen die Möglichkeit über den Erwerb einer speziellen
Verkaufslizenz auch bei Abendveranstaltungen nach 16:00 Uhr ihr Geschäft der Kundschaft zu
öffnen.
Artikel 2: Funktion der Lizenz
1) Diese Lizenz muss von dem Unternehmen für einen Preis von 100 Döllar erworben werden.
2) Eine Lizenz gilt für einen Abend und verliert danach ihre Gültigkeit.
3) Es dürfen pro Abend maximal 20 solcher Lizenzen vergeben werden, um ein Überangebot an
Geschäften zu verhindern.
4) Bei Erwerb einer solchen Lizenz wird die Firma in einer Liste eingetragen und erhält damit ihre
Lizenz am vereinbarten Abend ihr Geschäft über die normalen Öffnungszeiten hinaus zu
betreiben.
5) Die Unternehmen sind durch diese Lizenz berechtigt bis maximal 18:15 Uhr zu öffnen.
6) Eine solche Lizenz ist über das Finanzministerium zu erwerben.