Inhalt
- Artikel 1: Zweck und Ziel des Gesetzes
- Artikel 2: Allgemeine Arbeitspflicht
- Artikel 3: Arbeitszeiten nach Altergruppen
- Artikel 4: Ausnahmen von der Arbeitspflicht
- Artikel 5: Versäumnisse und Sanktionen
Artikel 1: Zweck und Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz regelt die allgemeine Arbeitspflicht für alle Bürger*innen in Dörmany, um den Beitrag jedes Einzelnen zur Gemeinschaft zu sichern, Verantwortungsbewusstsein zu fördern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Staates zu stärken.
Artikel 2: Allgemeine Arbeitspflicht
(1) Alle Bürger*innen in Dörmany sind verpflichtet, täglich mindestens vier Stunden produktiv zu arbeiten.
(2) Die Arbeitspflicht gilt für alle Bürgerinnen, unabhängig von ihrer Altersgruppe.
Artikel 3: Arbeitszeiten nach Altergruppen
(1) Bürger*innen der Unter- und Mittelstufe (Klassen 5-9):
- Müssen ihre Arbeitszeit verpflichtend von 8:00 bis 12:00 Uhr leisten.
- Können auf freiwilliger Basis über diese Zeit hinaus tätig sein.
(2) Bürger*innen der Oberstufe und der Lehrer*innen (Klassen 10-K2 und Lehrer*innen):
- Müssen ebenfalls mindestens vier Stunden arbeiten.
- Dürfen ihre Arbeitszeit flexibel innerhalb des Tages gestalten, müssen diese jedoch dokumentieren und bei Aufforderung nachweisen.
Artikel 4: Ausnahmen von der Arbeitspflicht
(1) Bürger*innen können von der Arbeitspflicht freigestellt werden, wenn sie eine Entschuldigung über WebUntis einreichen.
(2) Über die Annahme von Entschuldigungen entscheidet der Staat Dörmany. Ärztliche Nachweise sind nicht erforderlich.
Artikel 5: Versäumnisse und Sanktionen
(1) Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin seiner oder ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommt, entscheidet der jeweilige Arbeitgeber (z. B. staatliche Institutionen, Projekte, etc.), ob die versäumten Stunden nachgeholt oder als nicht erforderlich betrachtet werden.
(2) Wiederholte Versäumnisse müssen dem Staat Dörmany gemeldet werden.
(3) Bei fortgesetzten und nicht gerechtfertigten Versäumnissen kann der Staat Dörmany die Polizei benachrichtigen und den Fall vor Gericht bringen, um die Angelegenheit rechtlich zu klären.