Inhalt
Artikel 1: Währung
(1) Der Döllar ist die gesetzliche Währung in Dörmany.
(2) Alle Zahlungen im Inland sind ausschließlich in Döllar zu leisten, sofern nicht ausdrücklich durch internationales Recht oder zwischenstaatliche Vereinbarungen etwas anderes bestimmt ist.
Artikel 2: Ausschließlichkeit des Döllars
(1) Der Döllar ist das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel.
(2) Es ist verboten, Waren oder Dienstleistungen mittels Tauschhandel, anderer Währungen oder alternativer Zahlungsmittel zu begleichen (auch Dienstleistungen).
(3) Verstöße gegen diese Regelung können mit einer Geldstrafe bis zu 250 Döllar oder Mülldienststrafe bis zu 1 Tag geahndet werden.
Artikel 3: Kontrolle und Überwachung
(1) Der Staat Dörmany überwacht die Einhaltung der Regelungen.
(2) Die Behörde ist befugt, bei Verstößen gegen Artikel 2 Transaktionen rückabzuwickeln oder entsprechende Waren und Dienstleistungen zu konfiszieren sowie Unternehmen zu sanktionieren oder aufzulösen.