Eheschließung

Inhalt
Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Eheschließung ist ein anerkannter Bund zwischen zwei oder mehreren Personen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Staatsangehörigkeit.

(2) Die Eheschließung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Artikel 2: Voraussetzungen

(1) Jede Person, die Bürger*in Dörmanies ist, ist berechtigt, eine Ehe einzugehen.

(2) Besucher*innen, die sich vorübergehend in Dörmany aufhalten, sind ebenfalls berechtigt, Ehen einzugehen.

Artikel 3: Formen der Ehe

(1) Monogame Ehen (zwischen zwei Personen) sowie polygame Ehen (mit mehr als zwei Personen) sind rechtlich gleichgestellt.

Artikel 4: Registrierung und Dokumentation

(1) Die Eheschließung wird im standesamtlichen Register für Partnerschaften und Ehen dokumentiert.

(2) Polygame Ehen werden so dokumentiert, dass die Beziehungen zwischen allen Ehepartner*innen klar ersichtlich sind.

Artikel 5: Auflösung der Ehe

(1) Eine Ehe kann durch einvernehmliche Entscheidung aller Beteiligten oder durch Antrag eines Ehepartners aufgelöst werden.

(2) Im Falle polygamer Ehen bleibt die Ehe zwischen den verbleibenden Ehepartner*innen bestehen, es sei denn, diese erklären den Wunsch nach vollständiger Auflösung.

Artikel 6: Strafbarkeit von Zwangsehen

(1) Jede Form der Zwangsehe oder der Versuch, eine solche einzugehen, ist strafbar.

(2) Sanktionen werden je nach Schwere des Vergehens und den Umständen durch das Gericht festgelegt.

Artikel 7: Diskrimierungsverbot

(1) Niemand darf aufgrund der Art seiner Ehe (monogam oder polygam) benachteiligt oder diskriminiert werden.

Artikel 8: Klarstellung

1) Die Ehe ist rein symbolisch und hat keine rechtlich bindenden Auswirkungen auf Eigentum oder finanzielle Verpflichtungen

(2) Einkommen oder Vermögenswerte der Beteiligten werden nicht gemeinsam verwaltet oder verteilt

(3) Gekaufte Mittel bleiben im Besitz der jeweiligen Person, es sei denn, es wird gemeinsam entschieden, diese zu teilen.

Artikel 9: Inkrafttreten:

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Abstimmung durch das dörmanische Parlament in Kraft.