Inhalt
Artikel 1: Ein- und Ausführung in/aus Dörmany
(1) Es ist Bürgerinnen und Bürgern untersagt Mehrweggeschirr, einer Kategorie (wie Teller, Tassen) die es am Spülmobil (Unternehmen aus Dörmany) auszuleihen gibt, einzuführen.
(2) Es ist Bürgerinnen und Bürgern nur gestattet Einweggeschirr einzuführen, wenn es
kein Geschirr von dieser Geschirrgruppe am Unternehmen Spülmobil auszuleihen
gibt.
(3) Besucherinnen und Besuchern ist es nicht gestattet Geschirr einzuführen.
(4) Mehrweggeschirr, welches dem Unternehmen Spülmobil zuzuordnen ist, darf nicht
ausgeführt werden.
Artikel 2: Benutzung
(1) Es ist verboten Einweggeschirr von einer Geschirrgruppe zu nutzen, welche es auch
am Unternehmen Spülmobil auszuleihen gibt.
Artikel 3: Strafe
(1) Das Gesetz wird von der Polizei überwacht und bei Nichteinhaltung vor Gericht
gebracht.
(2) Das Gericht bestraft die Nichteinhaltung nach eigenem Ermessen.
(3) Polizei und Zoll dürfen Geschirr, vom Unternehmen Spülmobil, bei dem Versuch des
unrechtmäßigen Ausführens einbehalten und dem Unternehmen Spülmobil
zurückgeben.