Einweggeschirrverbot und Mehrweggeschirrpflicht

Inhalt

Artikel 1: Ein- und Ausführung in/aus Dörmany

(1) Es ist Bürgerinnen und Bürgern untersagt Mehrweggeschirr, einer Kategorie (wie Teller, Tassen) die es am Spülmobil (Unternehmen aus Dörmany) auszuleihen gibt, einzuführen.

(2) Es ist Bürgerinnen und Bürgern nur gestattet Einweggeschirr einzuführen, wenn es

kein Geschirr von dieser Geschirrgruppe am Unternehmen Spülmobil auszuleihen

gibt.

(3) Besucherinnen und Besuchern ist es nicht gestattet Geschirr einzuführen.

(4) Mehrweggeschirr, welches dem Unternehmen Spülmobil zuzuordnen ist, darf nicht

ausgeführt werden.

Artikel 2: Benutzung

(1) Es ist verboten Einweggeschirr von einer Geschirrgruppe zu nutzen, welche es auch

am Unternehmen Spülmobil auszuleihen gibt.

Artikel 3: Strafe

(1) Das Gesetz wird von der Polizei überwacht und bei Nichteinhaltung vor Gericht

gebracht.

(2) Das Gericht bestraft die Nichteinhaltung nach eigenem Ermessen.

(3) Polizei und Zoll dürfen Geschirr, vom Unternehmen Spülmobil, bei dem Versuch des

unrechtmäßigen Ausführens einbehalten und dem Unternehmen Spülmobil

zurückgeben.