Legalisierung und Verpflichtung des Duzens

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Artikel 1: Duzen als Verpflichtung

Artikel 1: Duzen als Verpflichtung

(1) Zwischen dem 03.02.2025 und dem 07.02.2025 sowie bei allen Veranstaltungen,
welche mit Schule als Staat in Verbindung stehen, ist es in Dörmany verpflichtend,
alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Rolle am Gymnasium
Wilhelmsdorf, zu Duzen.

(2) Es ist der dörmanischen Polizei gestattet, Bürgerinnen und Bürger, welche sich nicht
an dieses Gesetz halten, auf dieses Gesetz hinzuweisen.

(3) Jede Bürgerin und jeder Bürger muss sich duzen lassen.

(4) Sollte sich eine Bürgerin oder ein Bürger nicht an (3) dieses Gesetz halten, so kann
das nach ermessen des Gerichtes bestraft werden.

(5) Besucherinnen und Besucher sind von diesem Gesetz ausgenommen