Als Nationaltier von Dörmany wird der Nacktmull (heterocephalus glaber) festgelegt.
Artikel 2: Verwendung
In allen staatlichen Institutionen muss das in Artikel 5 festgelegte Bild des Nacktmulls sichtbar sein.
Bei Vereidigung von Mitarbeitern des Staates muss während dieser Vereidigung deren linke Hand auf dem Bild des Nacktmulls liegen.
Artikel3: Besondere Rechte des Nacktmulls
Nacktmulle dürfen nicht gehandelt werden.
Nacktmulle dürfen nicht verzehrt werden.
Artikel 4: Kungebung des Nationaltieres
Besuchern steht das Recht zu, Mitarbeiter nach dem Bild des Nacktmulls zu fragen. Auf Nachfrage muss Besuchern einmalig das Bild des Nacktmulls vorgelegt werden.
Bei Nichtbefolgen kann ein Bußgeld von bis zu 10 Döllar verhängt werden.