Inhalt
Artikel 1: Zweck und Ziel des Gesetzes
(1) Aufgrund der besonderen Identität der Republik Dörmany, reflektiert in ihrem Wappen,
ihrer Flagge und ihrer Bevölkerung, steht das Getränk „Paulaner Spezi“, unter besonde-
rem Schutz des Staates und wird von diesem als Nationalgetränk respektiert
Artikel 2: Spezifikation
(1) Unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt ausschließlich das Colamischgetränk
“Paulaner Spezi”, produziert von der Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA (LEI:
529900XW90WJ7EKC8C64). Derivate, wie Paulaner Limo oder Paulaner Spezi Zero sind
ausgenommen.
Artikel 3: Symbolik
(1) Die besondere Identität des Getränkes „Paulaner Spezi“ ist lediglich symbolisch. Das Getränk genießt keine reellen Vorteile gegenüber anderen Getränken.