Spezigesetz

Inhalt

Artikel 1: Zweck und Ziel des Gesetzes

(1) Aufgrund der besonderen Identität der Republik Dörmany, reflektiert in ihrem Wappen,

ihrer Flagge und ihrer Bevölkerung, steht das Getränk „Paulaner Spezi“, unter besonde-

rem Schutz des Staates und wird von diesem als Nationalgetränk respektiert

Artikel 2: Spezifikation

(1) Unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt ausschließlich das Colamischgetränk

“Paulaner Spezi”, produziert von der Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA (LEI:

529900XW90WJ7EKC8C64). Derivate, wie Paulaner Limo oder Paulaner Spezi Zero sind

ausgenommen.

Artikel 3: Symbolik

(1) Die besondere Identität des Getränkes „Paulaner Spezi“ ist lediglich symbolisch. Das Getränk genießt keine reellen Vorteile gegenüber anderen Getränken.