Inhalt
Artikel 1: Beantragung der Unternehmenshilfe
(1) Die Kontaktaufnahme mit dem Wirtschaftsministerium geht von der Geschäftsführung
aus.
(2) Mitarbeiter des Ministeriums prüfen den Betrieb auf Notwendigkeit der Unterstützung.
Folgende Kriterien werden in Betrachtung gezogen:
-Steuerabgaben der Vergangenheit
-Eventueller, krimineller Hintergrund des Betriebs
-Verwendung der Einnahmen
-Anzahl der Mitarbeiter
-Wachstumspotenzial
(3) Eine aktuelle sowie ehemalige Verwicklung in kriminelle Machenschaften führt zum
Ausschluss aus der Staatshilfe.
(4) Der Betrieb erhält eine schriftliche Rückmeldung, in welcher er entweder hilfreiche,
umsetzbare Ratschläge erhält, oder über eine finanzielle Förderung in Kenntnis gesetzt
wird.
(5) Der Betrag der Förderung wird nach Ermessen der Sachverständigen festgelegt, darf
jedoch den Maximalbetrag von 500 Döllar nicht überschreiten.