Im Gerichtsverfahren wegen einer unrechtmäßigen Entlassung bekam die Klägerin Jun Yi S. eine Kompensation wegen entgangener Arbeitszeit in Form von 2 mal 2 Stunden Mindestlohn. Die Entlassung ist rechtskräftig, muss jedoch noch durch eine schriftliche Kündigung bestätigt werden.
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Gerichtsbeschluss wegen Entlassung
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