Im Prozess gegen die Firma Schwäbische Kässpätzle wurden diese von der Anklage freigesprochen, unrechtsmäßig gegen das Einweggeschirrverbot zu verstoßen. Diese führen zwar Kässpätzle in Plastikverpackungen ein, allerdings zählt dies nicht als Einweggeschirr und ist daher nicht strafbar. Angemerkt wird aber, dass im Sinne der Nachhaltigkeit so weit wie möglich auf Plastik verzichtet werden sollte.
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Gerichtsbeschluss Einweggeschirr
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